Bezahlungs- und Erstattungsrichtlinien

Für das *Fristverlängerung-Anzahlungs-Paket bieten wir als prüfender Dritter in Ihrem Auftrag eine garantierte Fristverlängerung zu Ihrer Schlussabrechnung im digitalen Antragsportal für die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Dazu legen wir mit den Stammdaten Ihres Unternehmens ein Organisationsprofil an und verlängern die Einreichungsfrist 

(Stand 01. Juli 2023: 31. August 2023) für Ihre Schlussabrechnung einmalig bis zum 31. Dezember 2023.

Zur Einreichung der Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten sind alle Antragstellenden verpflichtet, die eine Corona-Wirtschaftshilfe erhalten haben. Sofern bis zum 31. August 2023 keine Einreichung der Schlussabrechnung für die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vorliegt bzw. von der Option der einmaligen Fristverlängerung kein Gebrauch gemacht wird, werden automatisiert Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet. 

Nach Beauftragung zur Erstellung der Schlussabrechnung durch die

ELITE CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steuerberater Dipl.-Kfm. (FH) Maurice Schaar,

erhalten Sie gem. § 4 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) eine pauschale Kostennote für prüfende Dritte.

Die hier gezahlten EUR 599,00 (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%) werden dann auf die Kosten für prüfende Dritte zur Schlussabrechnung angerechnet.

Wichtiger Hinweis: Alle entstandenen Kosten werden Ihnen auch hier im Rahmen der Fixkostenerstattung als Corona-Wirtschaftshilfe der jeweiligen Bewilligungsstelle des Bundes über Ihren endgültigen Bewilligungsbescheid zurückerstattet – Voraussetzung hierfür ist allerdings der Rechnungs- und komplette Zahlungsnachweis über Ihre Schlussabrechnung.

Warum erfolgt keine Kosten-Rückerstattung?

Da wir bereits mit Ihrer Registrierung auf unserem ServiceDesk und der garantierten Fristverlängerung als einzige Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Einreichung Ihrer Schlussabrechnung umfangreiche Arbeiten leisten, können wir keine Rückerstattung anbieten.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und Verständnis.


*Fristverlängerung-Anzahlungs-Paket:

EUR 599,00 (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%)

Bitte beachten: Für jede Programmlinie getrennt ist eine Schlussabrechnung einzureichen. Im neu eingerichteten Portal https://meine.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Sie im Detail einsehen, welche Anträge für Ihr Unternehmen gestellt wurden.