Fristverlängerung zur Schlussabrechnung Ihrer Corona-Hilfen
So bekommen Sie Ihre Fristverlängerung
Kontaktformular
Bitte füllen Sie das Kontaktformular mit Ihren Unternehmensdaten aus.
Diese werden für Ihren Mandatsauftrag an uns
benötigt.
Bezahlvorgang
Vor Bezahlung informieren Sie sich bitte in den Bezahlungs- und Erstattungsrichtlinien.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihre Zahlung sicher vorzunehmen.
Mandatserteilung
Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Anzahlungsrechnung
mit dem Mandatsauftrag,
damit wir für Sie als
prüfender Dritter
tätig werden können.
Fristverlängerung
Wir reichen Ihre Fristverlängerung einmalig bis zum 31.12.2023 über das Antragsportal des Bundes ein. Nur so kann die verpflichtende Schlussabrechnung erstellt werden.
Warum muss eine Schlussabrechnung erfolgen
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Jeder Antragsteller von Corona-Wirtschaftshilfen ist über einen prüfenden Dritten zur Schlussabrechnung verpflichtet !
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Nur durch die Schlussabrechnung wird ein bisher vorläufig erteilter Bewilligungsbescheid endgültig und somit rechtskräftig !
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Ohne endgültigen Bewilligungsbescheid werden die bisher ausge-zahlten Fördergelder komplett nebst Zinsen zurück gefordert !
IHRE VORTEILE
FRISTVERLÄNGERUNG - ZEITGEWINN
Mit der Fristverlängerung sind noch weitere sechs Monate Zeit die Schlussabrechnung bis zum 31.12.2023 einzureichen.
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Unser Team arbeitet fachkompetent und datenschutzkonform.
STEUERBERATER - PRÜFENDER DRITTER
Die ELITE CONSULTA Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen nach einer Mandatserteilung für Ihre Schlussabrechnung zur Verfügung.
KEINE ZUSÄTZLICHEN KOSTEN FÜR SIE
Alle Kosten, die Ihnen im Rahmen der zu erstellenden Schlussabrechnung entstehen, werden im endgültigen Bescheid durch die jeweilig zuständige Bewilligungsstelle zurückerstattet.
Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen gerne per